Bürgerservice und Verwaltung

Stadtverwaltung Eltmann
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97483 Eltmann

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Öffnungszeiten:

Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr; Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr; Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr und nach tel. Vereinbarung
Bei persönlicher Vorsprache wird um vorherige Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Sachgebiet gebeten.

Nachrichten

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

N241 // Die Stadt Eltmann sucht für die Europawahl am 09. Juni 2024 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Welche Aufgabe habe ich?

Am Wahltag überwachen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tagsüber die Wahlhandlung in den Urnenwahllokalen und stellen den ordnungsgemäßen Ablauf sicher. Außerdem geben sie die Stimmzettel aus, prüfen die Wahlberechtigung, führen das Wählerverzeichnis und beantworten die Fragen der Wähler zum Ablauf bei der Stimmabgabe. Nach Schließung der Wahllokale ermitteln sie das Wahlergebnis.

Jede Wahlhelferin und jeder Wahlhelfer hat eine bestimmte Rolle und Aufgabe. Es gibt:

  •  Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher (diese haben den Vorsitz)
  •  stellvertretende Wahlvorsteherin oder stellvertretender Wahlvorsteher
  •  Schriftführerin oder Schriftführer
  •  stellvertretende Schriftführerin oder stellvertretender Schriftführer
  •  Beisitzerinnen oder Beisitzer

In den Urnenwahllokalen beginnt die Tätigkeit am Wahlsonntag um 7.30 Uhr. Die Wahllokale öffnen um 8.00 Uhr und schließen um 18.00 Uhr. Während der Wahlzeit müssen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nicht alle durchgehend anwesend sein. Es gibt eine Vormittags- und Nachmittagsschicht. Ab 18.00 Uhr müssen dann alle zur gemeinsamen Ergebnisermittlung wieder zusammenkommen.

In den Briefwahllokalen beginnt die Tätigkeit am Nachmittag des Wahltages (ab ca. 15.30 Uhr). Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer stellen den ordnungsgemäßen Ablauf sicher, entscheiden über die Zulassung von Wahlbriefen und zählen ab 18.00 Uhr die Stimmzettel aus.

 

Wer kann das Amt eines Wahlhelfers übernehmen?

  • deutsche Staatsbürgerschaft
  • Mindestalter 18 Jahre am Wahltag (spätestens am 09.06.2006 geboren)
  • Hauptwohnsitz im Bereich der Stadt Eltmann (Ausnahmen möglich)

Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Die Wahlvorsteher/innen, deren Stellvertreter/innen sowie die Schriftführer/innen werden vorab geschult.

 

Kleines Dankeschön (Wahlhelferentschädigung)

Das Amt der Wahlhelferin/des Wahlhelfers ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Ehrenamt. 
Für Ihr Engagement erhalten Sie für Ihren Einsatz am Wahltag 30,00 € steuerfrei ausbezahlt.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten oder rufen uns an.

Wenn Sie noch Fragen haben, dürfen Sie sich gerne bei uns melden.

 

Stadt Eltmann                                                            Ansprechpartnerin:     Frau Beyer
Wahlamt                                                                    Tel.                              09522/899-12
Marktplatz 1                                                               Fax:                            09522/899-412
97483 Eltmann                                                          E-Mail:                        wahlen@eltmann.de

 

>> Alle Infos nochmals hier als pdf herunterladen <<