Bürgerservice und Verwaltung

Stadtverwaltung Eltmann
Marktplatz 1
97483 Eltmann

Telefon 09522 899-0
Telefax 09522 899-60

info@eltmann.de
www.eltmann.de


Öffnungszeiten:

Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr; Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr; Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr und nach tel. Vereinbarung
Bei persönlicher Vorsprache wird um vorherige Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Sachgebiet gebeten.

Nachrichten

Hinweise zum Winterdienst

N063 // Die Straßen werden entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung geräumt und gestreut. Vorrang haben hierbei Schulwege und Ortsverbindungsstraßen. Das Winterdienstteam ist bestrebt, den Winterdienst möglichst auf allen Haupterschließungsstraßen durchzuführen. Anschließend werden die anderen Verkehrsflächen entsprechend des Räum- und Streuplanes der Stadt Eltmann abgearbeitet. Die Stadt Eltmann bittet daher um Verständnis, dass nicht überall gleichzeitig gestreut bzw. geräumt werden kann. Es stehen auch an verschiedenen Gefahrenstellen entsprechende Streugutbehälter zur öffentlichen und erlaubten Nutzung bereit.

Damit der städtische Winterdienst seinen Räum- und Streupflichten auch nachkommen kann, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen:

  • Gewähren Sie unseren Fahrzeugen immer eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3 Metern
  • Räumen Sie den Schnee von Ihrer Hof- oder Garageneinfahrt nicht auf die Straße, sondern belassen Sie ihn auf Ihrem Grundstück
  • Halten Sie Wendeflächen frei, unsere Räumfahrzeuge haben große Wendekreise nicht nur im Winter (Ein Wendehammer ist grundsätzlich ganzjährig frei zu halten!)
  • Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich der Witterung angepasst verhalten

Räum- und Streupflicht für Gehbahnen

Laut "Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Eltmann" haben die Vorder- und Hinterlieger die Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straße zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten.

Das bedeutet, dass die Gehbahnen an Werktagen ab 7:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8:00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen abstumpfenden, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen zu bestreuen oder von Eis zu befreien sind. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis um 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist. Der geräumte Schnee bzw. die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

Die Stadtverwaltung bittet die Grundstückseigentümer und sonstige Verpflichteten in ihrem eigenen Interesse auf diese Bestimmungen der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Eltmann“ zu achten. Eine Nichtbeachtung kann bei Unfällen usw. erhebliche Folgen haben.

 

Vernünftiger Einsatz von Streusalz

Der Stadt Eltmann ist es in diesem Zusammenhang ein Anliegen, allen Bürgerinnen und Bürgern den vernünftigen Einsatz von Streusalzen ans Herz zu legen. Streusalze können Böden, Bäume und Sträucher, die Pfoten von Tieren aber auch Fische und andere Lebewesen in Gewässern schädigen und durch Versickern sogar das Grundwasser belasten.

Hier einige Empfehlungen für ein vernünftiges Räumen und Sichern von Gehbahnen im Winter:

  • Bevorzugt Schnee räumen. Schnee nicht durch übermäßiges Streuen von Salz abtauen lassen
  • Gehwege mit vorwiegend abstumpfenden Mitteln wie Sand und Splitt oder geeignete mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" ausgezeichnete Produkte oder Granulate streuen. Achten Sie jedoch darauf, dass die verwendeten Materialien nach dem Eis- bzw. Schneeereignis wieder von den Gehwegen entfernt werden (Verschmutzung des Gehweges)
  • Salze nur selten und in geringen Mengen bei extremen Wetterlagen wie beispielsweise Blitzeis oder an gefährlichen Stellen wie Treppen oder starken Steigungen einsetzen.

Die Stadt Eltmann beabsichtigt nicht, wie es in anderen oft größeren Kommunen bereits der Fall ist, den Einsatz von Streusalz grundsätzlich zu verbieten. Es wird auf die Vernunft des Einzelnen vertraut. Wir rufen zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr auf und wünschen zugleich allen Bürgerinnen und Bürgern für diesen Winter eine schadensfreie Nutzung der Verkehrsflächen.