Bürgerservice und Verwaltung

Stadtverwaltung Eltmann
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97483 Eltmann

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Öffnungszeiten:

Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr; Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr; Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr und nach tel. Vereinbarung
Bei persönlicher Vorsprache wird um vorherige Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Sachgebiet gebeten.

Nachrichten

Eintragungsschein Volksbegehren

N097 // Den Eintragungsschein für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags können Sie online hier beantragen

Den Eintragungsschein für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags können Sie online hier beantragen

 

BEKANNTMACHUNG

über die Eintragung für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags (Eintragungsfrist vom 14. bis 27. Oktober 2021)

1.  Die Stadt Eltmann bildet einen Eintragungsbezirk.

     Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:

Eintragungsbezirk

Eintragungsraum

Nr.

Abgrenzung)

Bezeichnung und
genaue Anschrift

Öffnungszeiten

barrierefrei
ja / nein

1

 

 

 

 

 

 

Gesamtes

Stadtgebiet

Rathaus

Zimmer-Nr. 0.01

(Erdgeschoß)

Marktplatz 1

97483 Eltmann

 

 

Mo. bis Fr.

Mo. bis Mi. 

Do.

 

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 

nein

Samstag, 16. Oktober 2021

von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag, 26. Oktober 2021

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr

2.  Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sich nur in einem Eintragungsraum des Eintragungsbezirks eintragen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie geführt wird. Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen.

3.  Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.

4.  Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen werden.

5.  Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuchs).

6. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration nach Art. 84 i.V.m. Art. 65 LWG, veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 30 vom 30. Juli 2021:

 

Zulassung eines Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags

Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 27. Juli 2021 Nr. A1-1365-1-20

I.


Am 24. Juni 2021 wurde beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Zulassung eines Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags beantragt.

Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat dem Zulassungsantrag stattgegeben und macht den Gegenstand des Volksbegehrens nach Art. 84 in Verbindung mit Art. 65 Abs. 1 und 2 des Landeswahlgesetzes (LWG), § 88 Abs. 1 Nr. 1 der Landeswahlordnung (LWO) bekannt:

 

II.

Volksbegehren auf Abberufung des Landtags

„Die unterzeichneten Stimmberechtigten begehren gemäß Art. 83 des Landeswahlgesetzes die Abberufung des Bayerischen Landtags.“

 

III.

Die Eintragungsfrist beginnt am Donnerstag, dem 14. Oktober 2021, und endet am Mittwoch, dem 27. Oktober 2021 (Art. 65 Abs. 1, 3 Sätze 1 und 2 LWG). Während dieser Zeit halten die Gemeinden Eintragungslisten zum Eintrag der Unterzeichnungserklärungen bereit; die Antragsteller des Volksbegehrens haben die Eintragungslisten den Landratsämtern und kreisfreien Gemeinden bis spätestens 29. September 2021 zuzuleiten (Art. 68 LWG, § 78 LWO). Die Gemeinden machen nach Empfang der Eintragungslisten bekannt, wann und wo Eintragungen für das Volksbegehren geleistet werden können (§ 79 Abs. 1 LWO). Die Eintragungslisten für das Volksbegehren werden in allen Gemeinden Bayerns aufgelegt.

Als Beauftragter des Volksbegehrens wurde Herr Joachim Layer (Anschrift: Starzell 29, 84432 Hohenpolding; Tel. 08084/5031266; E-Mail:j.layer@t-online.de), als sein Stellvertreter Herr Karl Hilz (Anschrift: Zeitlerstr. 3, 80995 München; Tel. 089/1402591; E-Mail: karl.hilz@hilz-muenchen.de) benannt (Art. 63 Abs. 2 Satz 1 LWG).

Eltmann, 3. September 2021                      

Ziegler

1. Bürgermeister